Welche Governance braucht ein Versicherer für KI?
- Michael Kraus

- vor 4 Tagen
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Vier Bestandteile: einen KI-Verantwortlichen, Qualitätsmanagement, eine Richtlinie für die KI-Nutzung und Monitoring mit Rückmeldeschleifen. Diese vier sind kein Selbstzweck – sie sind die Struktur, mit der ein Haus im Betrieb steuern und gegenüber Revision und Aufsicht Auskunft geben kann.
KI-Verantwortlicher
Eine benannte Person, bei der Zuständigkeit zusammenläuft: welche Systeme im Einsatz sind, welche Einordnung sie haben, wer sie freigegeben hat, welche Auffälligkeiten aufgetreten sind. Die Rolle ist nicht neu erfunden – sie entspricht der Erwartung, dass ein Haus Auskunft über seine eigenen Verfahren geben kann.
Qualitätsmanagement
Definierte Metriken, definierte Prüffrequenz, definierte Schwellen, ab denen reagiert wird. Ohne festgelegte Schwellen wird über Einzelbeobachtungen diskutiert statt über Entwicklungen.
Richtlinie für die KI-Nutzung
Sie regelt, wofür KI eingesetzt werden darf und wofür nicht, welche Daten verwendet werden dürfen, wo Freigaben nötig sind und welche Ergebnisse niemals automatisch wirksam werden. Der letzte Punkt ist der wichtigste, weil er die Frage der automatisierten Einzelentscheidung im Vorfeld klärt.
Monitoring und Rückmeldung
Beobachtung im Betrieb ist nur die halbe Aufgabe; entscheidend ist die Schleife zurück. Wenn eine Korrektur durch einen Sachbearbeiter nicht dazu führt, dass Katalog, Regel oder Vorlage geprüft werden, wiederholt sich derselbe Fehler. Erfasste Abweichungen sind die wertvollste Datenquelle für Verbesserung – und gleichzeitig der Nachweis, dass die menschliche Prüfung nicht nur formal stattfindet.
Verhältnis zu den regulatorischen Anforderungen
Governance ist kein zusätzlicher Aufwand neben der Regulierung, sondern deren praktische Erfüllung. Was für Steuerung ohnehin gebraucht wird – Bestandsübersicht, Protokollierung, Metriken, Zuständigkeit –, ist im Kern dasselbe, was KI-Verordnung, DSGVO und die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit verlangen.
